Aus der zitierten Legaldefinition ist ersichtlich, dass virtuelle Währungen vom europäischen Gesetzgeber als Tauschmittel bezeichnet werden. Der EuGH erklärte am 22. Oktober 2015, dass beim Kauf und Verkauf von Einheiten der virtuellen Währung ‚Bitcoin‘ keine Mehrwertsteuer anfällt. Wir können Sie zu dieser Thematik exklusiv beraten.
Der Haushaltsplan dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs der planenden Gebietskörperschaft, der zur Erfüllung der Aufgaben im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Die Haushaltsgrundsätze sind auf einen Haushaltsplan anzuwenden.
Die im DAX enthaltenen Aktiengesellschaften sind mindestens im General Standard an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Der Index basiert auf Handelsdaten im elektronischen Handelssystem Xetra und wird börsentäglich von ca. 9 Uhr bis 17:30 Uhr berechnet.
Die Privathaushalte (Alleinstehende und Familien) können bei ihrer Finanzplanung auf dieselben Planungsmethoden und -instrumente zurückgreifen, wie sie die Betriebswirtschaftslehre für Unternehmen und öffentliche Haushalte entwickelt hat. Dort wird die Finanzplanung als Teil der gesamten Unternehmensplanung unter besonderer Berücksichtigung der Finanzierungs- und Unternehmensziele diskutiert.
Das Finanzrecht ist ein Rechtsgebiet, das die Gesamtheit von Rechtsnormen umfasst, die sich auf die Staatsfinanzen, die Finanzen der örtlichen Selbstverwaltungen und das Finanzwesen der Unternehmen sowie der Privathaushalte beziehen.
Am 19. Oktober 2021 startete der erste von der SEC zugelassene US-amerikanische Bitcoin-ETF. Es handelt sich dabei um einen synthetischen ETF, das heißt, dass vom Fond-Manager kein Bitcoin gekauft wird, sondern lediglich Terminkontrakte (Futures) zugrunde liegen. Damit sind keine direkten Auswirkungen auf den Bitcoin-Kurs durch Investitionen in diesen Bitcoin-ETF möglich.
Bankenaufsichtsrechtlich gehören zur 'Finanzbranche' nach § 1 Abs. 19 KWG die Banken- und Wertpapierdienstleistungsbranche (mit Finanzdienstleistungsinstituten, Kapitalverwaltungsgesellschaften, extern verwalteten Investmentgesellschaften, Finanzunternehmen, E-Geld-Instituten und Zahlungsinstituten) sowie die Versicherungsbranche (mit Erst- und Rückversicherungen und Versicherungs-Holdinggesellschaften).